Kostenerstattung – Homöopathie auf Rezept
2004 wurden alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, darunter auch homöopathische Arzneimittel, aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen genommen. Seit 2010 haben gesetzliche Krankenkassen wieder die Möglichkeit, ihren Versicherten homöopathische Arzneimittel als „Satzungsleistungen“ anzubieten. Jede Kasse kann abhängig von Budget und Bedarf entscheiden, ob sie das umsetzt, und darüber hinaus, ob sie neben der Erstattung der Arzneimittel auch die homöopathische Therapie durch Ärzte bezahlt.
Ob Ihre Krankenkasse diese freiwillige Leistung anbietet und welche Bedingungen dafür gelten, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn der Arzt homöopathische Arzneimittel auf dem Grünen Rezept (oder auf Privatrezept) empfiehlt, kann der Patient die Kostenrückerstattung bei seiner Krankenkasse im Vorfeld anfragen. Für die Kostenrückerstattung sind zumeist das Rezept und die Quittung bei der Krankenkasse einzureichen.
*Die Inhalte des Textes fassen die verschiedenen Satzungsleistungen der Krankenkassen verkürzt zusammen. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir können keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Text bereitgestellten Informationen übernehmen.
Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen sofern unsererseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.