Erstattungsfähigkeit

Klimaktoplant® N kann erstattet werden

Seit 2012 erstatten einige Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für homöopathische Arzneimittel wie Klimaktoplant® N. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse – wenn Sie die Kostenübernahme für Klimaktoplant® N anbietet, müssen Sie nur das grüne Rezept bzw. Privatrezept Ihres Kassenarztes sowie die Originalquittung über den Kauf bei Ihrer Kasse einreichen.

 

Eine Liste der Krankenkassen,die homöopathische Medikamente erstatten, finden Sie hier als PDF.

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